Urheberrecht
Beim Urheberrecht handelt es sich um das eigentumsähnliche Recht des Werkschöpfers (Urheber) an seinem individuellen geistigen Werk. Die individuelle geistige Schöpfung kann im Inhalt oder in der Form des Werkes, oder auch in beidem, liegen. Oft stellt sich hier schon die Frage, ob ein Werk im urheberrechtlichen Sinne vorliegt.
Nach dem Urheberrechtsgesetz stehen dem Urheber umfassende Rechte zum Schutz seines Werkschaffens zur Seite. Gerade im Computer- und Internetzeitalter hat das Urheberrecht eine erweiterte Bedeutung bekommen, da Urheberrechtsverstöße fast schon an der Tagesordnung sind. Gerade aus diesem Grund durchlief und durchläuft das Urheberrecht eine Wandelung und Anpassung. Oft ist es rechtlich nicht einfach zu beantworten, ob ein bestimmtes Handeln wirklich einen Urheberrechtsverstoß darstellt oder nicht.
Dieses Rechtsgebiet wird von Rechtsanwalt Jan Vorwerg bearbeitet.