Strafrecht (Straßenverkehr)
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Vorwerg als Strafverteidiger sowohl in verkehrsrechtlichen Strafsachen und auch Bußgeldsachen tätig. Im heutigen Straßenverkehr gelangt man schnell in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung. Schon ein kleinerer Auffahrunfall führt zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn der Unfallgegner gegenüber der Polizei eine Verletzung (bspw. im HWS-Bereich) angibt. Auch eine gegenüber der Polizei unbedacht angegebene Übermüdung kann bei einem Unfall ähnlich bestraft werden wie eine Unfallverursachung unter Alkoholeinfluss. Das Hinterlassen eines Zettels unter dem Scheibenwischer nach einem Parkrempler erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wenn nicht die Wartezeit eingehalten und nach deren Ablauf die nächstgelegene Polizeidienststelle verständigt wurde.